Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, auch Mietpreisbremse genannt, wurde 2015 in Deutschland eingeführt, um überproportionale Mieterhöhungen zu verhindern. Dies bedeutet, dass in vielen Gebieten die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um 10 Prozent übersteigen darf. Darüber hinaus dürfen Mieten nur alle drei Jahre um maximal 15 Prozent erhöht werden, bzw. 4,77 % jährlich. Die Mietpreisbremse kann durch umfassende Sanierungsmaßnahmen oder Möblierung der Wohnung umgangen werden.