Welche Steuern kann ich absetzen?
Wer seine Wohnung vermietet, also nicht selbst nutzt, kann dank der Afa (Absetzung für Abnutzung) jährlich mit einer Abschreibungsrate von 2 % auf den Grundstückswert rechnen, für Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, sogar mit 2,5 %. Andere Kosten wie Kaufnebenkosten, genutzte Instandhaltungsrücklage, Mietkosten und einige administrative Kosten können ebenfalls von den Mieteinnahmen abgesetzt werden.