Denkmal-AfA

Dank "Denkmal-AfA" können Sie grundsätzlich einen attraktiven Anteil des Kaufpreises steuerlich absetzen! Wie hoch dieser Anteil derzeit maximal ist, können Sie dem Infokasten auf dieser Seite entnehmen.* Der "Wasserturm Westend" ist ein eingetragenes Baudenkmal, so dass die Sonder-AfA gemäß § 7 i EStG anwendbar ist. Eine sog. vorläufige Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde hinsichtlich der grundsätzlichen steuerlichen Begünstigung der geplanten Sanierungsmaßnahmen liegt bereits vor.

Ein Käufer kann den Anteil des Kaufpreises, soweit er auf die begünstigten und bereits vorläufig bescheinigten Baumaßnahmen entfällt, damit generell steuerlich absetzen. Sowohl Kapitalanleger als auch Selbstnutzer können diese "Steueroase" ganz legal nutzen. Zur maximalen Nutzung des Steuervorteils muss der notarielle Kaufvertrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beurkundet werden.

ANRECHENBARE DENKMALSCHUTZ-AFA: AKTUELLER STAND VOM 08.02.2012
WESTTURM 0 % / OSTTURM 35 %

* Anteil nimmt mit Baufortschritt ab

Vorstehende Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Für deren Richtigkeit übernimmt der Vermittler keine Haftung. Grundsätzlich basieren die steuerlichen Aussagen auf der derzeitigen Rechts- und Gesetzeslage, so dass das Risiko zukünftiger Änderungen besteht. Es wird die Hinzuziehung eines Steuerberater empfohlen.