Dank "Denkmal-AfA" können Sie grundsätzlich einen attraktiven Anteil des Kaufpreises steuerlich absetzen! Wie hoch dieser Anteil derzeit maximal ist, können Sie dem Infokasten auf dieser Seite entnehmen.* Der "Wasserturm Westend" ist ein eingetragenes Baudenkmal, so dass die Sonder-AfA gemäß § 7 i EStG anwendbar ist. Eine sog. vorläufige Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde hinsichtlich der grundsätzlichen steuerlichen Begünstigung der geplanten Sanierungsmaßnahmen liegt bereits vor.


